Böllerschützen

Im Jahr 2008 haben sich 4 Mitgleider des KKS-Kirrlach entschlossen, in Wolfartsweier, an einem Böllerkurs teilzunehmen. Bereits im Jahr 2010 konnten wir mit einem gelungenen Bölletreffen ca. 40 aktive Böllerschützen in Kirrlach begrüßen.

Böllertreffen 2013

Böllerschießen, bairisch-österreichisch auch Prangerschießen, ist eine Tradition, bei dem an besonderen Festen und Ereignissen mit speziellen Böllergeräten und Schwarzpulver Krach erzeugt wird.

Die Entstehung des Böllerschießens

Man muss davon ausgehen, dass das "Lärm erzeugen" nicht erst nach Erfindung des Schießpulvers aufkam, sondern seine Ursprung weit vor diesem Zeitraum zu finden ist. Der bei den Menschen tief verwurzelte Aberglaube war Ausgangspunkt für dieses Tun. Schon früher wollte man unter anderem Dämonen durch Lärm vertreiben, z.B. beim Wolfausläuten. Das Erwachen der Natur nach der Wintersonnenwende wurde ebenfalls in dieses Brauchtum übernommen. Zur Ausübung dieses Treibens verwendete man zunächst Glocken, Peitschen oder ähnliche Dinge, bis der Lärm auch "maschinell", d.h. mit Böllern und Kanonen, erzeugt werden konnte.

Es war früher üblich, an den bedeutendsten Raunächten der Weihnachtszeit zu schießen. Raunächte sind im Volksglauben drei der von Spuk erfüllten mittwinterlichen Zwölfnächte, und zwar die erste (vom 25.12), die mittlere (Neujahrsnacht) und die letzte (zum 06.01.). Die einzelnen Bräuche sind sehr mannigfaltig und unterscheiden sich von Region zu Region. Im Berchtesgadener Land wie auch anderswo wird am Fronleichnamsfest geschossen. Jeweils 3 Schüsse werden abgefeuert. Ebenso wird auch bei Hochzeiten geschossen. Ein alter Brauch war auch das Johannisschießen. Beim Entzünden des Johannisfeuers wurden Schüsse abgefeuert. Auch bei Taufen wurde zu Ehren des neuen Weltbürgers geschossen. Genau so wurde oder wird zu besonderen Anlässen wie Geburtstagsfeiern, Kirchweihen, Ehrungen, Fahnenweihen, Beerdigung usw. geschossen.

Auch in Gotteszell wird seit jeher bei Beerdigungen von Mitgliedern des Veteranen- und Reservistenvereins mit der Kanone geschossen. Die Zahl "Drei" bezeichnet wie sonst, auch so bei der Salve (auch Salut genannt), das Abgeschlossene, Vollendete, Vollständige. Nachdem die Kirche diesen Bräuchen nicht immer freundlich gegenüberstand, versuchte sie durch eine stärkere Bindung an den Klerus diesen Aberglauben auszutreiben. Da auch vereinzelt Missbrauch mit dem Schießen getrieben wurde, kam es wiederholt zu Schießverboten. Lockerungen dieses Schießverbotes wurden vorgenommen, wenn es galt, große Feste der Obrigkeit durch Schießen lautstark kundzutun und der Freude Ausdruck zu verleihen.

Anlässe zum Böllerschießen

Das Böllerschießen findet an besonderen Festtagen statt, z. B. Hochzeiten, Kirchweihen, in den Rauhnächten, insbesondere an Heiligabend oder an Neujahr, zu Sonnwend. Dies geschieht, um böse Geister zu vertreiben und die anstehende Zeit mit guten Vorzeichen zu beginnen. Zum anderen wird auch bei Schützenfesten und bei Beerdigungen von Kriegsveteranen und langjährigen Vereinsmitgliedern in Schützen- und Veteranenvereinen geschossen, sowie Ehrensalut für hohe Gäste bei Veranstaltungen. Am deutschen Volkstrauertag wird der Brauch des Böllerschießens zumeist in süddeutschen Dörfern gepflegt, um somit die Opfer und gefallenen Soldaten der beiden Weltkriege zu ehren.In vielen Regionen finden zudem jährliche Böllerschützentreffen statt.

Geschichte

Die Geschichte des Böllerschießens lässt sich bis in das 14./15. Jahrhundert zurückverfolgen, wenngleich belegte Chroniken rar sind (Erstnachweis 1377). Das liegt auch daran, dass das Böllerschießen nicht als eigenständiger Brauch betrachtet werden kann, sondern sich mit vielerlei anderen Traditionen entwickelt hat. Die Idee, mit Schwarzpulver Krach zu machen, dürfte so alt sein wie die Entdeckung des Schwarzpulvers selbst.Zwei ältere Hinweise auf frühes Böllerschießen:

Einer Sage nach probten die Hornberger (Schwarzwald) so lange ihre Böllerschüsse für die Ankunft des Fürsten (wahrscheinlich Eberhard Ludwig 1677–1733), bis ihnen schon vor dem hohen Besuch das Pulver ausging, wodurch sich auch das Sprichwort „Das ging aus wie das Hornberger Schießen …“ abgeleitet haben könnte.

In einem Erlass vom 16. Juli 1696 wird das Böllern bei Strafandrohung wegen seiner Gefährlichkeit in der Markgrafschaft Ansbach verboten. Des Weiteren gibt es insbesondere aus dem 18. Jahrhundert einige Überlieferungen, wo sich Schützengesellschaften Böllergeräte anfertigen ließen oder dass auf diversen Festivitäten geschossen wurde.

Bauformen der Böller

Bei den Böllergeräten wird unterschieden zwischen Handböller, Standböller und Böllerkanonen.Handböller sind meist sehr aufwändig verziert und unterteilen sich weiter in pistolenartige oder auch gewehrartige, welche dann Schaftböller, Böllerbüchse, Böllerstutzen oder Prangerstutzen genannt werden.

Ladung

Die Böller sind in der Regel Vorderlader und werden mit Böllerpulver befüllt. Das Böllerpulver besteht aus Schwarzpulver gewisser Körnung und hat eine Abbrandgeschwindigkeit von ca. 400 m/s. Die Entzündungstemperatur liegt bei etwa 300 °C, die Verbrennungstemperatur bei etwa 2500 °C.Während bei den Handböllern Kaliber von 10-25 mm üblich sind, sind es bei Standböllern und Böllerkanonen häufig enorme Kaliber von bis zu 90 mm. Größere Kaliber werden nicht mehr zum Neubeschuß zugelassen. Die Pulvermenge pro Schuss beträgt bei solch einem Kaliber bis zu 400 g, im Gegensatz zu einem 15mm Handböller, der lediglich 13 g Pulver benötigt.Das Böllerpulver wird im Böller mit Hilfe eines Korkens verdämmt, andere Verdämmungsmaterialien sind in Deutschland nicht mehr erlaubt.

In Österreich ist es noch erlaubt, auch Papier oder Holzstoppeln zur Verdämmung zu benutzen. Letztere bestehen meistens aus Fichtenholz und finden bei Böllerstutzen Verwendung. Die Verdämmung wird mithilfe von Hammer und Ladestock in das Rohr geschlagen.Gezündet wird die Ladung durch ein Zündhütchen welches wiederum durch einen Schlagbolzen (meist bei Kanonen und Standböllern) oder durch ein Perkussionsschloss (bei Handböllern) gezündet wird. Ebenfalls möglich ist die Verwendung eines elektrischen Brückenanzünders, was gerade bei großkalibrigen Standböllern zunehmend Verwendung findet.Bei Hinterlader-Kanonen wird das Pulver nicht von vorne in das Rohr eingebracht, sondern in Form einer fertigen Kartusche von hinten geladen.Nach dem Abfeuern werden die Pulverreste entfernt.

Arten des Böllerschießens

Schützenlinie mit Handböllern und Kanonen.Schießen kann nach den Anlässen unterschieden werden, bei denen einerseits nur wenige einzelne Schützen, andererseits auch mehrere Hundert an sogenannten Böllerschützentreffen auftreten können.

Schussfolgen

Es wird dabei nach bestimmten Reihenfolgen geschossen, die der Schützenmeister vorgibt.Folgende Grundformen von Salven sind üblich:

Das Lauffeuer wird im gleichen Takt geschossen (man wartet etwa, bis man den Schall vom Vorgänger wieder hört). Das geht mehrere Runden durch, daher muss der einzelne Schütze schnell beim Nachladen sein, damit es keine Verzögerungen gibt.

Das Schnellfeuer wird wie das Lauffeuer im gleichmäßigem Takt ausgeführt, allerdings erfolgen die Schüsse mit kürzestem Abstand unmittelbar hintereinander. Der Salutschuss erfolgt gleichzeitig von allen Schützen. Das Rad wird mit zunehmender Geschwindigkeit geschossen, bis die letzten 2-3 schon fast gleichzeitig abdrücken.

Gern geschossen wird auch der Doppelschlag, bei dem zwei Schützen direkt nacheinander abfeuern und dann etwas gewartet wird, bis die nächsten beiden feuern In der Präzision oder dem Tempo dieser Salven und ihrer Kombinationen zeigt sich die Qualität einer Schützenformation.Beim Gruppenschießen erfolgen die einzelnen Schritte auf dem Schießplatz, einschließlich der Ladetätigkeiten, auf Kommando des Schützenmeisters.

Rechtsgrundlagen

Standböller beim Abfeuern: Sicherheitsabstand und Gehörschutz sind unerlässlichBöllerpulver unterliegt dem Sprengstoffgesetz in Deutschland und dem Pyrotechnikgesetz in Österreich.In Deutschland muss der Schütze demnach Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG sein und es muss für jeden einzelnen Böller eine Beschussbescheinigung vorliegen. Die Böllergeräte müssen turnusmäßig alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung, bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden. Böllergeräte zählen nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes.Für jedes Böllerschießen wird eine Genehmigung von der Gemeinde benötigt, außerdem ist das Schießen bei der örtlichen Polizei anzuzeigen. Es ist nicht erlaubt, auch nicht an Silvester, ohne Erlaubnis zu böllern.