mit der Änderung der Landesverordnung über infektionsschützende Maßnahmen (CoronaVO) vom 9.5.2020 ist der Trainingsbetrieb ab dem 11.05.2020 mit strengen Auflagen wieder gestattet.
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten
Kurzgefasst gilt bis auf weiteres:
Während des gesamten Trainings muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
Personen aus dem gleichen Haushalt dürfen max. zu zweit auf eine Scheibe schießen.
Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen.
Gemeinsam benutzte Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
Kontakte außerhalb des Schießbetriebs sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten.
Die Toiletten sind zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist.
Die Namen aller Trainingsteilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Fall im ausliegenden Schießbuch zu dokumentieren (Name, Datum, Anfangs- und Endzeit). Dazu hat jeder Teilnehmer seinen eigenen Stift zu benutzen.
Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Schießsport ist nur auf ungedeckten öffentlichen Sportstätten (Freiluftsportanlagen) erlaubt. Das Schießen in der Halle ist, auch für Einzelschützen, untersagt.
Bei eventuellen Zuwiderhandlungen/Verstößen seitens der Mitglieder wird der Verein die Verantwortung bzw. die Strafe nicht übernehmen.